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   BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07   

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BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07 (https://dejure.org/2009,1371)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2009 - 9 A 72.07 (https://dejure.org/2009,1371)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 9 A 72.07 (https://dejure.org/2009,1371)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FStrG § 17 Satz 2; BImSchG §§ 41, 42, 50; 16. BImSchV § 2 Abs. 1 Nr. 2
    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz; Grenzwertüberschreitung; Entschädigung; Unverhältnismäßigkeit; Vollschutz; schrittweise Abschläge; Kosten-Nutzen-Analyse; Lärmschutzkonzeption; Vorbelastung; Schutzbedürftigkeit; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    FStrG § 17 Satz 2
    Abwägung; Autobahn; Autobahn; Betrachtung der Kosten pro Schutzfall; Entschädigung; Entschädigung; Grenzwertüberschreitung; Grenzwertüberschreitung; Immission; Kosten-Nutzen-Analyse; Kosten-Nutzen-Analyse; Lärmschutzkonzept; Lärmschutzkonzeption; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer ausschließlichen Herleitung der Unverhältnismäßigkeit von Kosten aktiven Lärmschutzes gegen Autobahnen aus erheblich billigeren Entschädigungen für passiven Lärmschutz; Notwendigkeit einer Untersuchung der erforderlichen Aufwendungen für eine die ...

  • Judicialis

    FStrG § 17 Satz 2; ; BImSchG § 41; ; BImSchG § 42; ; BImSchG § 50; ; 16. BImSchV § 2 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenrechtliche Planfeststellung, Immissionsschutzrecht: Rechtmäßigkeit einer ausschließlichen Herleitung der Unverhältnismäßigkeit von Kosten aktiven Lärmschutzes gegen Autobahnen aus erheblich billigeren Entschädigungen für passiven Lärmschutz; Notwendigkeit einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhältnismäßigkeit der Kosten aktiven Lärmschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen Kerpen und Düren abgewiesen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 134, 45
  • NVwZ 2009, 1498
  • DVBl 2009, 1307
  • DÖV 2009, 918
  • BauR 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es nicht den Vorgaben des § 41 BImSchG, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten aktiven Lärmschutzes allein daraus herzuleiten, dass die nach § 42 Abs. 2 BImSchG zu leistenden Entschädigungen für passiven Lärmschutz - wie regelmäßig - erheblich billiger wären (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 und - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85).

    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 383).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Soweit sich der Kläger zur Begründung seines Hauptantrags schließlich auf § 50 BImSchG beruft, übersieht er, dass dem dort normierten Trennungsgrundsatz nur die Funktion einer Abwägungsdirektive zukommt, die im Rahmen der planerischen Abwägung durch andere Belange von hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    In diesem Verfahren wäre auch zu prüfen, ob - unter Berücksichtigung dann vorhandener Vorbelastungen - gesundheitsgefährdende Auswirkungen des Betriebs auf die benachbarten Wohnlagen zu erwarten sind (vgl. Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 7 C 25.90 - BVerwGE 89, 246 ff.).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Insbesondere hat der Senat nicht die Überzeugung gewinnen können, dass sich ohne einen diesbezüglichen Ermittlungs- oder Bewertungsmangel der vom Kläger bevorzugte Ausbau der Autobahn auf der bestehenden Trasse, auf einer südlich von Buir verlaufenden Trassenvariante oder auf einer weiter nördlich von Buir verschwenkten Neubautrasse eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Linienführung darstellen würde, so dass sich diese Lösung dem Beklagten hätte aufdrängen müssen und der Planfeststellungsbeschluss deshalb an einem beachtlichen Abwägungsfehler leidet (vgl. zu diesem Maßstab Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Dass die der Abwägung zugrunde liegende Verkehrsprognose - was hier rechtlich allein zu beanstanden wäre - zu Lasten der Belange des Klägers nicht in einer der Materie angemessenen und methodisch fachgerechten Weise erarbeitet worden ist (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 , vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 ), ist nicht schlüssig dargetan.
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Dass die der Abwägung zugrunde liegende Verkehrsprognose - was hier rechtlich allein zu beanstanden wäre - zu Lasten der Belange des Klägers nicht in einer der Materie angemessenen und methodisch fachgerechten Weise erarbeitet worden ist (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 , vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 ), ist nicht schlüssig dargetan.
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Dass die der Abwägung zugrunde liegende Verkehrsprognose - was hier rechtlich allein zu beanstanden wäre - zu Lasten der Belange des Klägers nicht in einer der Materie angemessenen und methodisch fachgerechten Weise erarbeitet worden ist (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 , vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 ), ist nicht schlüssig dargetan.
  • BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 25.90

    Rahmenbetriebsplan - Gesichtspunkte - Steuerungsfunktion

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    In diesem Verfahren wäre auch zu prüfen, ob - unter Berücksichtigung dann vorhandener Vorbelastungen - gesundheitsgefährdende Auswirkungen des Betriebs auf die benachbarten Wohnlagen zu erwarten sind (vgl. Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 7 C 25.90 - BVerwGE 89, 246 ff.).
  • BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

    Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

  • BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 97.89

    Schutz der Anlieger vor

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Er hat unter Hinweis auf den Leitfaden der Europäischen Kommission zum Artenschutz eingehend begründet, dass daran gemeinschaftsrechtlich kein vernünftiger Zweifel besteht (insbesondere Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 68 ff.; ferner Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 98 und vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 90 f.).

    Zwar genügen die im Planfeststellungsbeschluss hierzu angestellten Erwägungen (PFB S. 345 ff.) nicht in jeder Hinsicht den nach der Rechtsprechung des Senats an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß § 41 Abs. 2 BImSchG zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu das Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - DVBl 2009, 1307 Rn. 62 ff.); dem braucht hier aber nicht weiter nachgegangen zu werden.

  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 BV 13.1686

    Gaststättenrechtliche Auflagen und Sperrzeitverlängerung in der Fürther

    Die Grenze zur Gesundheitsgefährdung ist nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 10.11.2004 - 9 A 67.03 - juris Rn. 44; U. v. 23.2.2005 - 4 A 4.04 - BVerwGE 123, 37/46; U. v. 13.5.2009 - 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 69) erreicht, wenn ein aus allen Geräuschen, die auf einen zum Schlafen bestimmten Raum einwirken, zu bildender Summenpegel über eine ins Gewicht fallende Zeitspanne hinweg 60 dB(A) überschreitet.
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Dabei sind in Baugebieten dem durch die Maßnahme insgesamt erreichbaren Schutz der Nachbarschaft grundsätzlich die hierfür insgesamt aufzuwendenden Kosten der Maßnahme gegenüberzustellen und zu bewerten (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 sowie - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85 und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 63).

    Bei welcher Relation zwischen Kosten und Nutzen die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für aktiven Lärmschutz anzunehmen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 30. August 1989 - BVerwG 4 B 97.89 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 5 S. 2; Urteil vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 64).

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 383 und vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 64).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.2009 - 9 A 72.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,75794
BVerwG, 24.04.2009 - 9 A 72.07 (https://dejure.org/2009,75794)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2009 - 9 A 72.07 (https://dejure.org/2009,75794)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2009 - 9 A 72.07 (https://dejure.org/2009,75794)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Abwägung; Autobahn; Autobahn; Betrachtung der Kosten pro Schutzfall; Entschädigung; Entschädigung; Grenzwertüberschreitung; Grenzwertüberschreitung; Immission; Kosten-Nutzen-Analyse; Kosten-Nutzen-Analyse; Lärmschutzkonzept; Lärmschutzkonzeption; ...

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18181
VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07 (https://dejure.org/2010,18181)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.11.2010 - 9 A 72/07 (https://dejure.org/2010,18181)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. November 2010 - 9 A 72/07 (https://dejure.org/2010,18181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Beiträgen für die Herstellung und den Ausbau und Umbau öffentlicher Straßen; Begriff des Straßenausbaus im engeren Sinne; Verletzung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07
    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung ist auch im Ausbaubeitragsrecht von einer natürlichen Betrachtungsweise auszugehen und ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung auf das äußere Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen oder Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (OVG Schleswig, Urt. v. 30.4.2003 - 2 LB 105/02 - NordÖR 2003, 422, 424; v. 25.6.2003 - 2 LB 55/02 - v. 26.9.2007 - 2 LB 20/07 - Die Gemeinde 2008, 47 ff.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zuordnung ist der der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (OVG Schleswig, Urt. v. 20.9.2007 - 2 LB 20/07 - Die Gemeinde 2008, 42), hier mithin das Jahr 2004.

    Im Rahmen der hier gewählten dreistufigen Typisierung gelten sie als Erschließungsstraßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung, die zur Aufnahme des innerörtlichen Durchgangsverkehrs bestimmt sind, Ortsteile verbinden und den Verkehr in Richtung eines anderen Ortsbereichs sammeln (OVG Schleswig, Urt. v. 20.9.2007 a.a.O. zur Vorläuferregelung des § 2 Abs. 5 Nr. 2 ABS; Habermann a.a.O., Rn. 336 mwN).

    Das allein macht sie noch nicht zur Innerortsstraße (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 20.9.2007 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine

    Auszug aus VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07
    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung ist auch im Ausbaubeitragsrecht von einer natürlichen Betrachtungsweise auszugehen und ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung auf das äußere Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen oder Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (OVG Schleswig, Urt. v. 30.4.2003 - 2 LB 105/02 - NordÖR 2003, 422, 424; v. 25.6.2003 - 2 LB 55/02 - v. 26.9.2007 - 2 LB 20/07 - Die Gemeinde 2008, 47 ff.).

    Denn als Umbau gilt auch die Umgestaltung einer Teileinrichtung, ohne dass es insoweit auf eine technische Verbesserung ankommt (OVG Schleswig, Urteil vom 30.4.2003 - 2 LB 105/02 - NordÖR 2003, 422 f.).

    Dieser Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn sachlich schlechthin unvertretbare Kosten entstanden sind (OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 - Die Gemeinde 2000, 43, 44 f.; Urt. v. 30.4.2003, a.a.O.).

    Solange die Gemeinde das aufgenommene Material im Übrigen nicht wirtschaftlich verwertet, sondern zur Wiederverwendung vorhält, bleibt dies kostenneutral (OVG Schleswig, Urt. v. 30.04.2003 - 2 LB 105/02 - NordÖR 2003, 422, 424).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
    Auszug aus VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07
    Dies ist für eine mit Großpflaster hergestellte und nach über 50 Jahren neu befestigte Fahrbahn der Fall, wenn - wie hier - die alte, mit Großpflaster befestigte Fahrbahn bereits an zahlreichen Stellen abgesackt und deshalb ausgebessert war, was zeigt, dass nicht nur die Fahrbahn selbst, sondern auch der Untergrund erneuerungsbedürftig war (OVG Schleswig, Urt. v. 24.02.1999 - 2 L 146/96 - NordÖR 1999, 311).

    Durch beide Maßnahmen verbessert sich die Erschließungssituation der anliegenden Grundstücke, weil ihre Zugänglichkeit erleichtert wird (OVG Schleswig, Urt. v. 24.02.1999 - 2 L 146/96 - NordÖR 1999, 311 = SchlHA 1999, 190; Habermann a.a.O. Rn. 140, 150 f.).

    Obwohl § 8 Abs. 1 KAG nur von notwendigen Einrichtungen und nicht von notwendigen Maßnahmen spricht, können Beiträge für Ausbau- und Umbaumaßnahmen an notwendigen Einrichtungen nur erhoben werden, wenn die Maßnahmen und die Aufwendungen ihrerseits notwendig sind (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.02.1999 - 2 L 146/96 - NordÖR 1999, 312).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2003 - 2 LB 55/02
    Auszug aus VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07
    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung ist auch im Ausbaubeitragsrecht von einer natürlichen Betrachtungsweise auszugehen und ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung auf das äußere Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen oder Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (OVG Schleswig, Urt. v. 30.4.2003 - 2 LB 105/02 - NordÖR 2003, 422, 424; v. 25.6.2003 - 2 LB 55/02 - v. 26.9.2007 - 2 LB 20/07 - Die Gemeinde 2008, 47 ff.).

    Dies ist zwar für jede Teileinrichtung getrennt zu beurteilen (OVG Schleswig, Beschl. v. 13.01.2003 - 2 M 122/02 - Urt. v. 25.06.2003 - 2 LB 55/02 - Die Gemeinde 2003, 268), kann vorliegend aber ohne weiteres für die gesamte Einrichtung angenommen werden, weil der insgesamt vorgenommene Aus- und Umbau der Verkehrsberuhigung und Attraktivitätssteigerung diente.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08

    Aufwandsverteilung; Erneuerung; Gemeindeanteil; Instandsetzung;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07
    Solange Ausgestaltung und verkehrsmäßige Planung der Ausbaustraße im Gesamtverkehrsnetz die Funktion einer Innerortsstraße gerade nicht beimessen und die in der Straße verkehrenden Fahrzeuge auch tatsächlich im Baugebiet / Ortsteil bleiben, ohne einen Durchgangsverkehr im o.g. Sinne darzustellen, kommt es letztlich noch nicht einmal darauf an, dass der Fremdverkehr gegenüber dem Anliegerverkehr möglicherweise sogar überwiegt, weil dies allein eine Gleichstellung mit einer Innerortsstraße nicht rechtfertigen würde (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 -).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07
    Hier gebietet es der Gedanke eines angemessenen Vorteilsausgleichs, solche Hinterliegergrundstücke bei der Aufwandsverteilung ebenfalls zu berücksichtigen (BVerwG zum Erschließungsbeitragsrecht, Urt. v. 15.01.1988 - 8 C 111/86 - BVerwGE 79, 1 ff., in juris Rn. 18; dem folgend OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.1996 - 2 L 108/96 - Die Gemeinde 1997, 217; Habermann, a.a.O. Rn. 184 - 186).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2002 - 15 A 4043/00

    Verzicht auf Erschließungsbeiträge

    Auszug aus VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07
    Die Beklagte hat nicht auf die Erhebung von Abgaben verzichtet, sondern nur auf die teilweise Geltendmachung durch Bescheid (zur grds. Zulässigkeit: OVG NW, Urt. v. 19.03.2002 - 15 A 4043/00 - NVwZ-RR 2003, 147, in juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 54/07

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Fahrradstraße; Innerortsstraße;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sie sich dabei aus Gründen der Praktikabilität auf eine relativ grobe Unterscheidungen beschränken darf (OVG Schleswig, Urt. v. 23.07.2008 - 2 LB 54/07 - NVwZ-RR 2009, 130), wie hier etwa auf die Unterscheidung in § 3 ABS nach Anliegerstraße / Innerortsstraße / Durchgangsstraße (und Fußgängerzone).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07

    Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung; Kommunalabgaben; Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung

    Auszug aus VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass von dem genannten Grundsatz u.U. dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn ein Teil des Buchgrundstücks unterschiedlich genutzt wird oder nutzbar ist (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26.09.2007 - 2 LB 21/07 - NVwZ-RR 2008, 346 = Die Gemeinde 2008, 169).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 108/96

    Straße; Fußgängerzone; Straßentyp; Verkehrsfunktion; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07
    Hier gebietet es der Gedanke eines angemessenen Vorteilsausgleichs, solche Hinterliegergrundstücke bei der Aufwandsverteilung ebenfalls zu berücksichtigen (BVerwG zum Erschließungsbeitragsrecht, Urt. v. 15.01.1988 - 8 C 111/86 - BVerwGE 79, 1 ff., in juris Rn. 18; dem folgend OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.1996 - 2 L 108/96 - Die Gemeinde 1997, 217; Habermann, a.a.O. Rn. 184 - 186).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01

    Einzelfallprüfung bei togoischen Staatsangehörigen

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96

    Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07   

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https://dejure.org/2010,75754
VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07 (https://dejure.org/2010,75754)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.10.2010 - 9 A 72/07 (https://dejure.org/2010,75754)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 9 A 72/07 (https://dejure.org/2010,75754)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beitragsfähigkeit der Ersetzung einer Fahrbahnoberfläche durch ein neues Pflaster, des Einbaus eines frostsicheren Unterbaus in Fahrbahn und Gehweg und der Ausstattung eines Gehwegs mit Betonplatten; Rechtmäßigkeit eines Ausbaubeitragsbescheides für eine Anlegung neuer ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07
    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung ist auch im Ausbaubeitragsrecht von einer natürlichen Betrachtungsweise auszugehen und ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung auf dasäußere Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen oder Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen ( OVG Schleswig, Urt. v. 30.4.2003 - 2 LB 105/02 - NordÖR 2003, 422, 424; v. 25.6.2003 - 2 LB 55/02 - v. 26.9.2007 - 2 LB 20/07 - Die Gemeinde 2008, 47 ff.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zuordnung ist der der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (OVG Schleswig, Urt. v. 20.9.2007 - 2 LB 20/07 - Die Gemeinde 2008, 42), hier mithin das Jahr 2004.

    Im Rahmen der hier gewählten dreistufigen Typisierung gelten sie als Erschließungsstraßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung, die zur Aufnahme des innerörtlichen Durchgangsverkehrs bestimmt sind, Ortsteile verbinden und den Verkehr in Richtung eines anderen Ortsbereichs sammeln (OVG Schleswig, Urt. v. 20.9.2007 a.a.O. zur Vorläuferregelung des § 2 Abs. 5 Nr. 2 ABS; Habermann a.a.O., Rn. 336 m.w.N.).

    Das allein macht sie noch nicht zur Innerortsstraße (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 20.9.2007 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine

    Auszug aus VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07
    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung ist auch im Ausbaubeitragsrecht von einer natürlichen Betrachtungsweise auszugehen und ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung auf dasäußere Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen oder Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen ( OVG Schleswig, Urt. v. 30.4.2003 - 2 LB 105/02 - NordÖR 2003, 422, 424; v. 25.6.2003 - 2 LB 55/02 - v. 26.9.2007 - 2 LB 20/07 - Die Gemeinde 2008, 47 ff.).

    Denn als Umbau gilt auch die Umgestaltung einer Teileinrichtung, ohne dass es insoweit auf eine technische Verbesserung ankommt ( OVG Schleswig, Urteil vom 30.4.2003 - 2 LB 105/02 - NordÖR 2003, 422 f.).

    Dieser Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn sachlich schlechthin unvertretbare Kosten entstanden sind (OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 - Die Gemeinde 2000, 43, 44 f.; Urt. v. 30.4.2003, a.a.O.).

    Solange die Gemeinde das aufgenommene Material im Übrigen nicht wirtschaftlich verwertet, sondern zur Wiederverwendung vorhält, bleibt dies kostenneutral ( OVG Schleswig, Urt. v. 30.04.2003 - 2 LB 105/02 - NordÖR 2003, 422, 424).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
    Auszug aus VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07
    Dies ist für eine mit Großpflaster hergestellte und nach über 50 Jahren neu befestigte Fahrbahn der Fall, wenn - wie hier - die alte, mit Großpflaster befestigte Fahrbahn bereits an zahlreichen Stellen abgesackt und deshalb ausgebessert war, was zeigt, dass nicht nur die Fahrbahn selbst, sondern auch der Untergrund erneuerungsbedürftig war ( OVG Schleswig, Urt. v. 24.02.1999 - 2 L 146/96 - NordÖR 1999, 311).

    Durch beide Maßnahmen verbessert sich die Erschließungssituation der anliegenden Grundstücke, weil ihre Zugänglichkeit erleichtert wird ( OVG Schleswig, Urt. v. 24.02.1999 - 2 L 146/96 - NordÖR 1999, 311 = SchlHA 1999, 190; Habermann a.a.O. Rn. 140, 150 f.).

    Obwohl§ 8 Abs. 1 KAG nur von notwendigen Einrichtungen und nicht von notwendigen Maßnahmen spricht, können Beiträge für Ausbau- und Umbaumaßnahmen an notwendigen Einrichtungen nur erhoben werden, wenn die Maßnahmen und die Aufwendungen ihrerseits notwendig sind (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.02.1999 - 2 L 146/96 - NordÖR 1999, 312).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2003 - 2 LB 55/02
    Auszug aus VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07
    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung ist auch im Ausbaubeitragsrecht von einer natürlichen Betrachtungsweise auszugehen und ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung auf dasäußere Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen oder Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen ( OVG Schleswig, Urt. v. 30.4.2003 - 2 LB 105/02 - NordÖR 2003, 422, 424; v. 25.6.2003 - 2 LB 55/02 - v. 26.9.2007 - 2 LB 20/07 - Die Gemeinde 2008, 47 ff.).

    Dies ist zwar für jede Teileinrichtung getrennt zu beurteilen (OVG Schleswig, Beschl. v. 13.01.2003 - 2 M 122/02 - Urt. v. 25.06.2003 - 2 LB 55/02 - Die Gemeinde 2003, 268), kann vorliegend aber ohne weiteres für die gesamte Einrichtung angenommen werden, weil der insgesamt vorgenommene Aus- und Umbau der Verkehrsberuhigung und Attraktivitätssteigerung diente.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08

    Aufwandsverteilung; Erneuerung; Gemeindeanteil; Instandsetzung;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07
    Solange Ausgestaltung und verkehrsmäßige Planung der AusbauStraße im Gesamtverkehrsnetz die Funktion einer Innerortsstraße gerade nicht beimessen und die in der Straße verkehrenden Fahrzeuge auch tatsächlich im Baugebiet / Ortsteil bleiben, ohne einen Durchgangsverkehr im o.g. Sinne darzustellen, kommt es letztlich noch nicht einmal darauf an, dass der Fremdverkehr gegenüber dem Anliegerverkehr möglicherweise sogar überwiegt, weil dies allein eine Gleichstellung mit einer Innerortsstraße nicht rechtfertigen würde (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - ).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07
    Hier gebietet es der Gedanke eines angemessenen Vorteilsausgleichs, solche Hinterliegergrundstücke bei der Aufwandsverteilung ebenfalls zu berücksichtigen (BVerwG zum Erschließungsbeitragsrecht, Urt. v. 15.01.1988 - 8 C 111/86 - BVerwGE 79, 1 ff., in [...] Rn. 18; dem folgend OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.1996 - 2 L 108/96 - Die Gemeinde 1997, 217; Habermann, a.a.O. Rn. 184 - 186).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2002 - 15 A 4043/00

    Verzicht auf Erschließungsbeiträge

    Auszug aus VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07
    Die Beklagte hat nicht auf die Erhebung von Abgaben verzichtet, sondern nur auf die teilweise Geltendmachung durch Bescheid (zur grds. Zulässigkeit: OVG NW, Urt. v. 19.03.2002 - 15 A 4043/00 - NVwZ-RR 2003, 147, in [...] Rn. 19 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 54/07

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Fahrradstraße; Innerortsstraße;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sie sich dabei aus Gründen der Praktikabilität auf eine relativ grobe Unterscheidungen beschränken darf ( OVG Schleswig, Urt. v. 23.07.2008 - 2 LB 54/07 -NVwZ-RR 2009, 130), wie hier etwa auf die Unterscheidung in § 3 ABS nach Anliegerstraße / Innerortsstraße / Durchgangsstraße (und Fußgängerzone).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07

    Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung; Kommunalabgaben; Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung

    Auszug aus VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass von dem genannten Grundsatz u.U. dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn ein Teil des Buchgrundstücks unterschiedlich genutzt wird oder nutzbar ist (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26.09.2007 - 2 LB 21/07 - NVwZ-RR 2008, 346 = Die Gemeinde 2008, 169).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 108/96

    Straße; Fußgängerzone; Straßentyp; Verkehrsfunktion; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07
    Hier gebietet es der Gedanke eines angemessenen Vorteilsausgleichs, solche Hinterliegergrundstücke bei der Aufwandsverteilung ebenfalls zu berücksichtigen (BVerwG zum Erschließungsbeitragsrecht, Urt. v. 15.01.1988 - 8 C 111/86 - BVerwGE 79, 1 ff., in [...] Rn. 18; dem folgend OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.1996 - 2 L 108/96 - Die Gemeinde 1997, 217; Habermann, a.a.O. Rn. 184 - 186).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01

    Einzelfallprüfung bei togoischen Staatsangehörigen

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96

    Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
  • VG Schleswig, 08.09.2011 - 9 A 258/09

    Ausbaubeitrag - Inanspruchnahmemöglichkeit gefangener Hinterliegergrundstücke im

    Hier erstreckt sich die Inanspruchnahmemöglichkeit aufgrund der vom Willen des Eigentümers getragenen Nutzung auf das Hinterliegergrundstück und die Grundstücke erscheinen wie ein einheitliches Grundstück (vgl. Einzelrichterurteil v. 13.10.2010 - 9 A 72/07 - in juris m.w.N.; Driehaus a.a.O. § 35 Rn. 19).
  • VG Schleswig, 13.09.2011 - 9 A 258/09

    Rechtmäßigkeit eines Ausbaubeitragsbescheids für ein Hinterliegergrundstück;

    Hier erstreckt sich die Inanspruchnahmemöglichkeit aufgrund der vom Willen des Eigentümers getragenen Nutzung auf das Hinterliegergrundstück und die Grundstücke erscheinen wie ein einheitliches Grundstück (vgl. Einzelrichterurteil v. 13.10.2010 - 9 A 72/07 - in [...] m.w.N.; Driehaus a.a.O. § 35 Rn. 19).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2009 - 9 A 72.07   

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https://dejure.org/2009,119033
BVerwG, 21.12.2009 - 9 A 72.07 (https://dejure.org/2009,119033)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2009 - 9 A 72.07 (https://dejure.org/2009,119033)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 9 A 72.07 (https://dejure.org/2009,119033)
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